Betreuungsbüro Heinrich
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WAS IST RECHTLICHE BETREUUNG?
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Betreuer dürfen nur für die Aufgabenbereiche bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist (§ 1814 BGB).
Um wen geht es?
Erwachsene Menschen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, können Rechtliche Betreuer zur Seite gestellt werden.
Rechtliche Betreuer/-Innen können Sie unterstützen. Sie arbeiten nach genau definierten Aufgabenbereichen, diese werden vom Amtsgericht vorgegeben.Ich übernehme die Rechtliche Betreuung für volljährige Menschen. Sobald ich vom Amtsgericht den Beschluss über die Betreuung erhalte, kann ich in den bestellten Aufgabenbereichen aktiv werden. Das zuständige Amtsgericht entscheidet über den Hilfebedarf und weist dementsprechend die Aufgabenbereiche zu. Als Betreuer darf ich nur in den zugewiesenen Bereichen tätig werden.
Als Betreuer prüfe ich, ob im Umgang mit Behörden oder Dritten eine Vertretung wirklich erforderlich ist oder ob der Betreute die Angelegenheit nicht auch selbstständig erledigen kann. Damit respektiere und fördere ich die Eigenständigkeit der betreuten Person.
Sie haben Fragen? Unter Kontakt können Sie mich erreichen – ich bin gerne für Sie da!
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Website lediglich der Information für Interessierte dient.