BETREUUNG
Der Begriff “Betreuung” ist irreführend. Es handelt sich nicht um eine persönliche (vor-Ort) Betreuung oder Alltagsbetreuung. Die Zuständigkeit des rechtlichen Betreuers liegt in der Rechtsfürsorge. Das bedeutet, dass der Betreuer die rechtlichen Interessen des Betreuten vertritt und Hilfen organisiert bzw. beantragt (z. B. Hilfen durch einen Pflegedienst oder das Ambulant Betreute Wohnen) und diese Dienste kontrolliert. Die Arbeit des Betreuers richtet sich nach den Wünschen des Betreuten. Wenn ein Betreuter bestimmte Dinge nicht möchte, darf der Betreuer nicht “über deren Kopf hinweg” entscheiden.
Kontakte
Wie oft sehe ich meinen Betreuer? Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Häufigkeit der Hausbesuche des Betreuers. Die Regelmäßigkeit der Besuche ist an dem Bedarf des Betreuten gerichtet. Der Betreute muss den persönlichen Kontakt zum Betreuer einfordern. Erfolgt dies nicht, informiert sich der Betreuer quartalsweise beim Betreuten, ob ein Hausbesuch notwendig ist und aktuell Angelegenheiten geregelt werden müssen. Der persönliche Kontakt zu dem Betreuten erfolgt ausschließlich aufsuchend in Form von Haus- oder Heimbesuchen. Der Treffpunkt kann auch individuell vereinbart werden. Das Betreuungsbüro Heinrich hat keine “Anlaufstelle”.
ZU DEN AUFGABEN EINES RECHTLICHEN BETREUERS GEHÖREN NICHT:
Begleitung zu Arztbesuchen
Fahrdienste
Einkäufe tätigen
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Bei Krankenhausaufenthalten Wäschebringdienst
Entlastende Gespräche
Wohnungssuche und Besichtigungen
Medikamentengabe
DER BETREUER ORGANISIERT DIESE HILFEN DURCH ANDERE DIENSTE.